Durch die Teilnahme an der Aktion kommt mit den 15 bestplatzierten Vereinen ein Sponsoringvertrag zustande.
Gewinnt der Verein eine der unter 1.3 aufgeführten Sponsoringsummen, hat er innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung,
- das Unternehmenslogo der Stadtwerke Lüdenscheid auf seiner Homepage (sofern vorhanden) an prominenter Stelle einzubinden und zur Website der Stadtwerke Lüdenscheid zu verlinken oder
- das Logo auf Printmedien des Vereins (sofern vorhanden) abzubilden oder
- einen Aushang von den Stadtwerken Lüdenscheid auf einer allgemein zugänglichen Informationstafel anzubringen.
Die Stadtwerke Lüdenscheid werden dem Verein ihr Logo als Bilddatei zur Verfügung stellen. Andere als die von den Stadtwerken Lüdenscheid zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nicht verwendet werden.
Kommt der Verein der vorstehenden Verpflichtung nicht nach, können die Stadtwerke Lüdenscheid die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern.
Das Logo ist über einen Zeitraum von sechs Monaten auf der Homepage des Vereins zu belassen. Wird es vorzeitig entfernt, sind die Stadtwerke Lüdenscheid berechtigt, die anteilige Rückzahlung der Sponsoringsumme zu verlangen.
Nach Abschluss des Projekts, für das die Sponsoringsumme gewonnen wurde, ist zudem ein Nachweis über die projektbezogene Verwendung der Sponsoringgelder zu erbringen. Wird die Sponsoringsumme nicht entsprechend des Projektes verwendet, ist Stadtwerke Lüdenscheid berechtigt, die Summe zurückzufordern.
Achtung